News zur Zentrumsbenützung

Communiqué zur Nutzung des Pfarreizentrums ab 2. September 2020

Geht an: Vereins- und Gruppenverantwortliche, Nutzerinnen der Pfarreiräume und Pfarreiangehörige von St. Konrad

Einleitung

  • Folgende Regeln wurden erlassen, damit das Pfarreizentrum, wie von vielen Pfarreimitgliedern gewünscht, trotz Pandemie wieder intensiver genutzt werden kann. Wir sind darauf angewiesen, dass alle diese Regeln einhalten, auch wenn sie den einen oder andern Punkt persönlich anders beurteilen würden. Wir danken allen für ihre Unterstützung.

 

Allgemeine Voraussetzungen

  • Nur symptomfrei ins Zentrum und in die Kirche!
  • Es gelten die offiziellen behördlichen Vorgaben des BAG und der Kantonsregierung (Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln, Maskenpflicht, Adressen aufnehmen für Contact-Tracing, falls nötig etc.). Weitere Infos: https://bag-coronavirus.ch/
  • Die Pfarrei organisiert die regelmässige Grundreinigung der WC-Anlagen, der Räume und stellt genügend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Um alle Reinigungs- und Sicherheitsvorschriften gewährleisten zu können, kann das Pfarreizentrum weniger intensiv belegt werden als üblich. Kurzfristige Raumänderungen durch die Pfarrei sind nicht ausgeschlossen.
  • Priorität für die Benutzung des Zentrums haben Religionsunterricht, Projekt Oberstufe, Firmkurs, Behörden und Gremien sowie Gruppen und Vereine der Pfarrei.
  • Bis mindestens Ende 2020 respektive bis zum Ende der Pandemie sind keine externen Vermietungen möglich.
  • Für die einzelnen Räume ist eine maximale Belegungszahl definiert (siehe S.4)
  • Im Foyer ist der Aufenthalt für Privatpersonen nur in mit dem Seelsorgeteam abgesprochenen Ausnahmefällen möglich. Eltern sollen ihre Kinder bitte vor dem Pfarreizentrum abholen (nach Religionsunterricht, Gruppenstunden etc.). Die Bänke rund um das Pfarreizentrum sind öffentlich benutzbar.
  • Kirche und Kapelle sind tagsüber für persönliches Beten geöffnet. Für die Gottesdienste in der Kirche gilt ein eigenes Schutzkonzept. In der Kapelle sind nur Gebetsgruppen oder Tauffeiern bis max. 10 Personen erlaubt. Alle Gottesdienste finden in der Kirche statt.
  • An den Wochenenden bleibt das Pfarreizentrum ausserhalb der Gottesdienstzeiten, geschlossen, wenn kein Gruppenanlass stattfindet.
  • Wenn sich die allgemeine Lage verschlechtert und/oder wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, werden neue Richtlinien erlassen.

 

Veranstaltungen und Anlässe von Behörden, Vereinen und Gruppen

Für die Einhaltung folgender Vorschriften ist die Gruppe, der Verein oder der Organisator zuständig. Die Pfarrei St. Konrad haftet nicht für allfälliges Fehlverhalten.

  • Gruppen- und Vereinsanlässe können stattfinden. Für jeden Anlass müssen die nachfolgenden Punkte zwingend beachtet werden. Für Chöre, Turn- und Tanzgruppen sowie Pfadi & Blauring gelten zusätzlich die Schutzkonzepte der gesamtschweizerischen Verbände resp. der Pro Senectute.
  • Bei öffentlich zugänglichen Anlässen wie Kirchgemeindeversammlung, Donnerstags- und Sonntagskafi, Kasperlitheater etc. ist das Führen einer Anwesenheitsliste oder eine Anmeldung mit gesicherter Sitzplatzzuweisung obligatorisch.
  • Jede Gruppe bestimmt eine Person, die für die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln zuständig ist. Die Sicherheitsverantwortliche ist auch für die Durchsetzung einer allfälligen Maskenpflicht zuständig.
  • Kann der geforderte Mindestabstand von 1.5 m nicht eingehalten werden (z.B.Turnen, Tanzen), muss die sicherheitsverantwortliche Person eine Kontaktliste der Teilnehmenden führen. Die Liste wird nur für ein allfälliges Contact-Tracing verwendet und nach 14 Tagen vernichtet.
  • Alle Gruppen unterzeichnen vor dem Anlass, der Sitzung oder der Probe im Sekretariat das Informationsblatt zu Verantwortlichkeiten und Sicherheitsmassnahmen. Die Gruppen sind selber für die Desinfektion/Reinigung nach dem Anlass zuständig. Benutzen Gruppenmitglieder vor/nach dem Anlass das Foyer müssen Tische und Stühle von der sicherheitsverantwortlichen Person der Gruppe ebenfalls gereinigt und desinfiziert werden (siehe Beilage).

 

Gastronomie und Küchenbenützung

  • Die EG-Küche kann unter folgenden Auflagen wieder benutzt werden:
    • Pro Anlass haben nur zwei Personen Zutritt zur Küche. Sie erledigen alle Küchenarbeiten und tragen dabei zwingend eine Schutzmaske und desinfizieren sich regelmässig die Hände (oder tragen Gummihandschuhe).
    • Wer tischt, für den Service zuständig ist und abräumt, trägt ebenfalls eine Maske und desinfiziert sich regelmässig die Hände.
    • Sämtliches Geschirr und Besteck, das aus der Küche genommen oder in der Küche gebraucht wurde, muss in der Abwaschmaschine gereinigt werden.
    • Sämtliche Ablageflächen sowie die benutzten Maschinen (Kafi-Maschine etc.) werden am Ende des Anlasses von den beiden Küchenverantwortlichen gereinigt und desinfiziert.
    • Zwischen der Belegung durch die einzelnen Gruppen organisiert die Pfarrei eine gründliche Überprüfung und Nachreinigung der Küche.
    • Wenn in der Küche gekocht wird (z.B. öffentlicher Mittagstisch, Gruppenanlass), muss das aktuell gültige Schutzkonzept für das Gastgewerbe eingehalten werden.
  • Bis zum Ende der Pandemie ist im Pfarreizentrum der Konsum von Alkohol untersagt. Grund: „Spätestens nach dem zweiten oder dritten Glas Bier rückt Corona in weite Ferne….“ (sinngemäss nach Jens Spahn, deutscher Gesundheitsminister)
  • Grillieren auf dem Grillplatz ist nach wie vor nicht erlaubt. Der Aufenthalt auf dem Grillplatz ist aber möglich.

 

Diverses

  • Der Selecta-Automat im Foyer bleibt ausgeschaltet.
  • Der Getränkeautomat im Foyer ist in Betrieb.
  • Für Anlässe kann neben Mobiliar und Technik bestellt werden: Mineralwasser, Kaffee, Servietten, Tischsets. Alles andere muss selber mitgebracht und Resten müssen nach dem Anlass wieder mitgenommen werden.
  • Kein Alkohol erlaubt.

 

Auskunft/Fragen

044 496 63 63 oder st.konrad(at)zh.kath.ch oder daniela.scheidegger(at)zh.kath.ch

 

Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis während dieser speziellen Zeit!
Zürich, 1. September 2020
Kirchenpflege und Pfarreileitung St. Konrad
Sig. M. Koller, D. Scheidegger

 

Vorhandene Räume mit maximal möglicher Belegungszahl

Die Zahlen zum Sitzen beziehen sich auf Konzertbestuhlung und reduzieren sich, sobald Tische zum Einsatz kommen. Die an einem Anlass erwartete Personenzahl sowie die Einrichtung muss jeweils mit dem Sekretariat und dem Hauswart mindestens 14 Tage vor der Vermietung genau besprochen werden.

Die Gemeindeleitung wird über die geplanten Belegungen (inkl. Sicherheitsvorkehrungen) informiert. In komplexen Situationen entscheidet sie nach Rücksprache mit den Beteiligten, ob resp. unter welchen Auflagen eine Durchführung möglich ist.

Räume_Sept_2020

 

Vereinbarung für Gruppen und Vereine