News zur Zentrumsbenützung (ab September 2021)

Communiqué zur Nutzung des Pfarreizentrums ab 1. September 2021

Geht an: Vereins- und Gruppenverantwortliche, Nutzerinnen der Pfarreiräume und Pfarreiangehörige von St. Konrad

Einleitung

  • Folgende Regeln wurden erlassen, damit das Pfarreizentrum, wie von vielen Pfarreimitgliedern gewünscht, trotz Pandemie wieder intensiver genutzt werden kann. Wir sind darauf angewiesen, dass alle diese Regeln einhalten, auch wenn sie den einen oder andern Punkt persönlich anders beurteilen würden. Wir danken allen für ihre Unterstützung.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Nur symptomfrei ins Zentrum und in die Kirche!
  • Es gelten die offiziellen behördlichen Vorgaben des BAG und der Kantonsregierung (Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln, Maskenpflicht, Adressen aufnehmen für Contact-Tracing, Covid-Zertifikatspflicht etc.). Weitere Infos: https://bag-coronavirus.ch/
  • Die Pfarrei organisiert die regelmässige Grundreinigung der WC-Anlagen, der Räume und stellt genügend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Um alle Reinigungs- und Sicherheitsvorschriften gewährleisten zu können, kann das Pfarreizentrum weniger intensiv belegt werden als üblich. Kurzfristige Raumänderungen durch die Pfarrei sind nicht ausgeschlossen.
  • Priorität für die Benutzung des Zentrums haben Religionsunterricht, Projekt Oberstufe, Firmkurs, Behörden und Gremien sowie Gruppen und Vereine der Pfarrei.
  • Wegen der Pandemie und der Umbauarbeiten rund um die Kirche sind keine externen Vermietungen möglich (einzige Ausnahme: Domino/für geschlossene Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl sowie Zertifikatspflicht und bewilligtem Schutzkonzept).
  • Für die einzelnen Räume ist eine maximale Belegungszahl definiert (siehe S.3)
  • Die Benutzung des Foyers ist wieder möglich. Zu bestimmten Zeiten ist das Foyer für den Religionsunterricht reserviert (Montag-Mittag/Donnerstag- und Freitagnachmit- tag/Samstagvormittag). Ausserhalb dieser Zeiten ist der Zutritt auch für andere Personen wieder möglich. Die Tische müssen nach der Benutzung selber gereinigt und desinfiziert werden.
  • Eltern sollen ihre Kinder bitte vor dem Pfarreizentrum abholen (nach Religionsunter- richt, Gruppenstunden etc.).
  • Die Bänke rund um das Pfarreizentrum sind öffentlich benutzbar.
  • Kirche (nach Abschluss der Bauarbeiten) und Kapelle sind tagsüber für persönliches Beten geöffnet. Für die Gottesdienste in der Kirche gilt das Schutzkonzept der Schweiz. Bischofskonferenz. Aktuell dürfen wir 100 Personen pro (öffentlichem) Gottesdienst zulas- sen. In der Kapelle sind nur Gebetsgruppen oder Tauffeiern bis max. 20 Personen erlaubt.
  • An den Wochenenden bleibt das Pfarreizentrum ausserhalb der Gottesdienstzeiten geschlossen, wenn kein Anlass stattfindet.

 

Veranstaltungen und Anlässe von Behörden, Vereinen und Gruppen

Für die Einhaltung folgender Vorschriften ist die Gruppe, der Verein oder der Organisator zuständig.

  • Gruppen- und Vereinsanlässe können stattfinden. Max. Personenzahl wird durch die Raumgrösse und die Art der Bestuhlung begrenzt. Die angehängte Liste gibt einen Überblick. Erkundigen Sie sich für den Einzelfall im Sekretariat.
  • Für Chöre, Turn- und Tanzgruppen sowie Pfadi & Blauring gelten zusätzlich die Schutzkonzepte der gesamtschweizerischen Verbände resp. der Pro Senectute.
  • Für jeden Anlass müssen die nachfolgenden Punkte zwingend beachtet werden.
    • Jede Gruppe bestimmt eine Person, die für die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln zuständig ist. Die Sicherheitsverantwortliche ist auch für die Durchset- zung der Maskenpflicht zuständig.
    • Alle Gruppen unterzeichnen vor dem Anlass, der Sitzung oder der Probe im Sekretariat das Informationsblatt zu Verantwortlichkeiten und Sicherheitsmassnahmen. Die Gruppen sind selber für die Desinfektion/Reinigung nach dem Anlass zuständig.
    • Die Gruppen und Vereine entscheiden für ihre Anlässe selber, ob sie eine Covid- Zertifikatspflicht haben und diese auch kontrollieren. Wird der Zugang auf Perso- nen mit Covid-19-Zertifikat eingeschränkt, gelten in den belegten Räumen keine Beschränkungen. In den öffentlichen Räumen (Foyer, Gänge, WC-Anlagen etc.) gelten weiterhin Maskenpflicht, Abstandhalten etc.

 

Gastronomie und Küchenbenützung

Anlässe ohne Covid-Zertifikatspflicht

  • Konsumation (Sandwiches, Kuchen, Kafi, Getränke) sind im Sitzen erlaubt (Stehtische sind verboten). Max. 4 Personen pro Tisch (drinnen) resp. 6 Personen draussen – mit Ab- stand von 1.5m zwischen den Tischen –Anwesenheitsliste ist obligatorisch – ebenso Maskenpflicht, sobald man vom Tisch aufsteht.
  • Die EG-Küche kann für die Zubereitung von Kaffee und Tee benützt werden. Es haben zwei Personen Zutritt zur Küche. Sie erledigen alle Küchenarbeiten und tragen dabei zwingend eine Schutzmaske und desinfizieren sich regelmässig die Hände.
  • Wer tischt, für den Service zuständig ist und abräumt, trägt eine Maske und desinfiziert sich regelmässig die Hände.
  • Sämtliches Geschirr und Besteck, das aus der Küche genommen oder in der Küche ge- braucht wurde, muss in der Abwaschmaschine gereinigt werden.
  • Sämtliche Ablageflächen sowie die benutzten Maschinen (Kafi-Maschine etc.) werden am Ende des Anlasses von den beiden Küchenverantwortlichen gereinigt und desinfiziert.

Anlässe mit Covid-Zertifikatspflicht

  • Im benutzten Raum (Säle) bestehen keine Einschränkungen, in den öffentlichen Räumen  (Foyer, Gänge, WC-Anlagen etc.) gelten weiterhin Maskenpflicht, Abstandhalten etc.
  • Von Personen mit Covid-Zertifikat kann in der EG-Küche auch gekocht werden. Die Maskenpflicht bleibt aber wegen der engen Platzverhältnisse bestehen. Der Veranstalter des Anlasses ist für die Kontrolle des Zertifikates, die Reinigung und die Desinfektion der Küche zuständig.
  • Für den Service gelten die gleichen Bedingungen wie oben.
  • Für externe Gastroprofis (Catering) gilt das übliche firmeneigene Schutzkonzept.

Diverses

  • Für Anlässe kann neben Mobiliar und Technik vorläufig bestellt werden: Mineralwasser, Rot- und Weisswein, Kaffee, Servietten, Tischsets. Alles andere muss selber mitgebracht und allfällige Resten müssen nach dem Anlass wieder mitgenommen werden.
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken ist bei Anlässen mit Covid-Zertifikat oder nach Absprache möglich.
  • Der Aufenthalt auf dem Grillplatz ist möglich, das Cheminée bleibt geschlossen.

Auskunft/Fragen

044 496 63 63 oder st.konrad(at)zh.kath.ch

 

Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis während dieser speziellen Zeit!
Zürich, Ende August 2021
Kirchenpflege und Pfarreileitung St. Konrad
Sig. M. Koller, D. Scheidegger


Vorhandene Räume mit maximal möglicher Belegungszahl

Die Zahlen zum Sitzen beziehen sich auf Konzertbestuhlung und reduzieren sich, sobald Tische zum Einsatz kommen. Die an einem Anlass erwartete Personenzahl sowie die Einrichtung muss jeweils mit dem Sekretariat und dem Hauswart mindestens 14 Tage vor der Vermietung genau besprochen werden.

Die Gemeindeleitung wird über die geplanten Belegungen (inkl. Sicherheitsvorkehrungen) informiert. In komplexen Situationen entscheidet sie nach Rücksprache mit den Beteiligten, ob resp. unter welchen Auflagen eine Durchführung möglich ist.

Vereinbarung für Gruppen und Vereine 2021